Internetrechtliche Grundlagen

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Die Anzahl der Webseiten wächst täglich. Bei aller Freude und dem erstrebten Nutzen daran, dürfen rechtlicher Grundlagen im Onlinerecht jedoch nicht vernachlässigt, um sich und die Nutzer der Angebote vor bösen Überraschungen zu schützen. Es gibt es einige rechtliche Grundlagen, die Sie als Online Marketing Consultant kennen sollten. Dazu gehören u.a. das Urheberrecht, das Markenrecht und das Recht auf Geschäftsgeheimnisse.

Das Urheberrecht schützt Originalwerke wie Webseiten, Blogbeiträge, Artikel, E-Books und Softwarecodes. Wenn Sie eine dieser Arten von Werken erstellen, besitzen Sie das Urheberrecht an ihnen. Anders als bei Patenten und Marken, muss ein Urheberrecht nicht anmeldet oder beantragt werden.

 

Das Markenrecht schützt Logos, Slogans und andere Markenelemente davor, von jemand anderem in einer Weise verwendet zu werden, die bei den Verbrauchern zu Verwechslungen führen könnte. Wenn Sie eine eingetragene Marke besitzen, können Sie andere daran hindern, sie ohne Ihre Erlaubnis zu verwenden.

Das Gesetz über Geschäftsgeheimnisse (GeschGehG) schützt vertrauliche Informationen, wie z.B. Kundenlisten, Marketingpläne und Geschäftsstrategien. Wenn Sie Geschäftsgeheimnisse haben, sollten Sie Maßnahmen ergreifen, um diese geheim zu halten, z.B. Geheimhaltungsvereinbarungen und physische Sicherheitsmaßnahmen.

 

Dies sind nur einige der rechtlichen Grundlagen, die Sie benötigen, wenn Sie als Online Marketing Consultant bzw. im Online-Marketing tätig sind. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ist es immer am besten, einen Anwalt zu konsultieren, der sich auf Onlinerecht spezialisiert hat.

In unserer IHK-zertifizierte Weiterbildung im Online Marketing lernen Sie die wichtigsten Grundlagen des Internetrechts (auch: Onlinerecht), die Sie als Betreiber einer Website oder eines Online Shops beachten müssen.

Wir geben den Kursteilnehmern Anleitung für die Nutzung der Plattformen:

  • Vertragsrecht, § 312 b + § 433 BGB
  • Werbung und Marketing (Wettbewerbsrecht im UWG)
  • Das Recht an den Inhalten (Urheberrecht)
  • Das Recht an der Kennung (Domainrecht)
  • Der Datenschutz in der DSGVO

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