Wer und was wird gefördert?
Wenn Sie Arbeitnehmer/-in sind und in Abstimmung mit Ihrem Arbeitgeber eine zukunftsorientierte Weiterbildung wie unsere Online Marketing Weiterbildung absolvieren möchten, um Ihre Fachkenntnisse im Online Marketing zu erneuern oder zu erweitern, können Sie sich die Teilnahme am Kurs durch das Qualifizierungschancengesetz fördern lassen. Vor dem Hintergrund des digitalen Wandels sollen damit Ihre aktuelle Position im Unternehmen gefestigt und Ihre berufliche Weiterentwicklung gefördert werden.
Förderfähig sind berufsbegleitende Weiterbildungen, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sowie Ihre Lohnkosten während der Weiterbildung für den Arbeitgeber.
Wie hoch ist die Förderung?
Je nach Betriebsgröße übernimmt der Staat zwischen 15 Prozent und 100 Prozent der Weiterbildungskosten. Zusätzlich kann der Zuschuss für ältere und schwerbehinderte Menschen bis zu 100 Prozent betragen. Während der Weiterbildung werden die Lohnkosten mit 25 Prozent bis 75 Prozent (je nach Betriebsgröße) gefördert.
Voraussetzung ist, dass Ihre letzte genehmigte Weiterbildung durch das Qualifizierungschancengesetz mindestens vier Jahre zurückliegt (außer bei Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeiter sowie bei älteren und schwerbehinderten Mitarbeitern).
Wie erfolgt die Antragstellung?
Der Antrag auf Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz muss bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit eingereicht werden. Nähere Informationen zum Förderprogramm sowie zur Beantragung der Förderung erhalten Sie bzw. Ihr Arbeitgeber über den Arbeitgeber Service der zuständigen Agentur für Arbeit oder bundesweit unter 0800 4 555520.