Sie sind aktuell berufstätig und möchten mit unserer IHK-zertifizierten Online Marketing Weiterbildung in Ihre berufliche Zukunft investieren? Gute Entscheidung! Das sehen auch Bund und Länder so und bieten Ihnen hierfür attraktive Fördermöglichkeiten, um Ihr Fachwissen regelmäßig zu erweitern und sich damit neue Aufstiegsmöglichkeiten und berufliche Chancen zu sichern. Für die Teilnahme am Online Marketing Kurs stehen Ihnen u.a. folgende Fördermöglichkeiten zur Verfügung:
Onlinemarketing Förderung für Berufstätige
Qualifizierungschancengesetz
Seit dem 01. Januar 2019 bietet das Qualifizierungschancengesetz Beschäftigen die Möglichkeit, sich eine zukunftsorientierte Weiterbildung fördern lassen, die bestehende Fachkenntnisse und Kompetenzen erneuern oder erweitern soll und in Abstimmung mit dem Arbeitgeber absolviert wird. Ziel des Gesetzes ist die Sicherung des Arbeitsplatzes sowie die Übernahme neuer Aufgaben.
Wer und was wird gefördert?
Wenn Sie Arbeitnehmer/-in sind und in Abstimmung mit Ihrem Arbeitgeber eine zukunftsorientierte Weiterbildung wie unsere Online Marketing Weiterbildung absolvieren möchten, um Ihre Fachkenntnisse im Online Marketing zu erneuern oder zu erweitern, können Sie sich die Teilnahme am Kurs durch das Qualifizierungschancengesetz fördern lassen. Vor dem Hintergrund des digitalen Wandels sollen damit Ihre aktuelle Position im Unternehmen gefestigt und Ihre berufliche Weiterentwicklung gefördert werden.
Förderfähig sind berufsbegleitende Weiterbildungen, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sowie Ihre Lohnkosten während der Weiterbildung für den Arbeitgeber.
Wie hoch ist die Förderung?
Je nach Betriebsgröße übernimmt der Staat zwischen 15 Prozent und 100 Prozent der Weiterbildungskosten. Zusätzlich kann der Zuschuss für ältere und schwerbehinderte Menschen bis zu 100 Prozent betragen. Während der Weiterbildung werden die Lohnkosten mit 25 Prozent bis 75 Prozent (je nach Betriebsgröße) gefördert.
Voraussetzung ist, dass Ihre letzte genehmigte Weiterbildung durch das Qualifizierungschancengesetz mindestens vier Jahre zurückliegt (außer bei Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeiter sowie bei älteren und schwerbehinderten Mitarbeitern).
Wie erfolgt die Antragstellung?
Der Antrag auf Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz muss bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit eingereicht werden. Nähere Informationen zum Förderprogramm sowie zur Beantragung der Förderung erhalten Sie bzw. Ihr Arbeitgeber über den Arbeitgeber Service der zuständigen Agentur für Arbeit oder bundesweit unter 0800 4 555520.
Bildungsgutschein
Ein Bildungsgutschein kann nicht nur von Menschen, die arbeitssuchend sind beantragt werden, sondern auch von Arbeitnehmern, die von der Arbeitslosigkeit bedroht sind. Damit haben Sie auch als Arbeitnehmer/-in die Möglichkeit, sich die Kosten für unseren IHK-zertifizierten Online Marketing Kurs zu 100 Prozent von Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit finanzieren zu lassen.
Nach Erhalt des Bildungsgutscheins haben Sie drei Monate Zeit, diesen bei einem zugelassenen Träger Ihrer Wahl einzulösen.
Wer wird gefördert?
Die Weiterbildungsförderung über einen Bildungsgutschein für Berufstätige ist möglich, wenn Sie von der Arbeitslosigkeit bedroht sind und die Weiterbildung wie beispielsweise unser Online Marketing Kurs in Frage kommt, um Ihren Arbeitsplatz zu erhalten.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Kosten der Online Marketing Weiterbildung werden zu 100 Prozent von Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit bzw. Ihrem zuständigen Jobcenter übernommen, die/das Ihnen den Bildungsgutschein ausgestellt hat.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Für die Beantragung eines Bildungsgutschein ist ein persönliches Beratungsgespräch mit einem Ansprechpartner Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit notwendig. Zum vereinbarten Termin besprechen Sie dort persönlich Ihre Weiterbildungspläne und erhalten bei entsprechender Bewilligung Ihren Bildungsgutschein, den Sie bei uns einlösen können.
Hinweis: Für die Ausstellung des Bildungsgutscheins benötigt Ihr/e zuständige/r Sachbearbeiter/-in bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter die Maßnahmenummer des Online Marketing Kurses.
Diese lautet: 075 / 350 / 2023. Bitte beachten Sie außerdem, dass wir Ihren Bildungsgutschein vor Beginn der Weiterbildung unausgefüllt im Original benötigen.
Steuerliche Förderung (Werbungskosten)
Die Aufwendungen für eine berufliche Weiterbildung können Sie als Arbeitnehmer/-in im Rahmen in Ihrer jährlichen Steuererklärung als Werbungskosten absetzen. Sollte Ihr Arbeitgeber die entstandenen Weiterbildungskosten erstatten, können Sie zudem diese steuerfrei vereinnahmt werden.
Um die steuerlichen Vorteile in Anspruch zu nehmen, muss die Weiterbildung bzw. Fortbildung in einem bereits ausgeübten Beruf erfolgen. Sollten Sie also bereits in einer Marketing Agentur arbeiten und Ihr Fachwissen im Bereich Online Marketing erweitern wollen, trifft dies zu.
Welche Kosten können steuerlich abgesetzt werden?
Folgende Fort- und Weiterbildungskosten können Sie in Ihrer Steuererklärung als berufliche Ausgaben angeben (konkret in der Anlage N):
- Kursgebühren
- Fahrtkosten
- Übernachtungskosten (z. B. Hotel)
- Verpflegungsmehraufwand (aktuell 24 Euro pro Tag bei einer Fortbildungsreise mit Übernachtung)
- Arbeitsmittel (z. B. Fachbücher oder Schreibutensilien)
Eine Höchstgrenze besteht nicht. Weitere Informationen finden Sie hier.
Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung bei Umschulung
Sollte Ihre Erwerbsfähigkeit aufgrund von gesundheitlichen Problemen bedroht oder gemindert sein, haben Sie die Möglichkeit, eine Umschulungs- bzw. Weiterbildungsförderung über die Deutsche Rentenversicherung zu beantragen. Die sogenannten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen der Widereingliederung am Arbeitsmarkt dienen und werden allen Versicherten gewährt, die ihre bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können.
Mit dem Förderprogramm soll die Eingliederung der Betroffenen in den Arbeitsmarkt erhalten oder eine Rückkehr ins Berufsleben ermöglicht werden. Dazu gehören auch Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Menschen mit einer Berufsunfähigkeit, um ihnen neue berufliche Perspektiven zu bieten.
Wer wird gefördert?
Eine Umschulungs- und Weiterbildungsförderung durch die Deutsche Rentenversicherung können beantragt werden, wenn:
- Sie gesundheitlich so eingeschränkt sind, dass sie Ihre bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können
- Sie seit mindestens 15 Jahren bei der Deutschen Rentenversicherung versichert sind
- die Fördermaßnahme direkt im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation erfolgt
- Sie ohne die Förderung eine Rente aufgrund Ihrer verminderten Erwerbsfähigkeit erhalten müssten
Die Umschulungs- bzw. Weiterbildungskosten werden von der Deutschen Rentenversicherung komplett übernommen. Dazu gehören:
- Kurs- und Prüfungsgebühren
- Kosten für die Unterkunft (für Bildungsmaßnahmen, die nicht am Wohnort stattfinden)
- Verpflegungskosten
- Fahrtkosten
- Lernmaterialien
- bei Bedarf die Kosten für eine notwendige Kinderbetreuung
Für die Dauer der Maßnahmen erhalten Sie zudem ein sogenanntes Übergangsgeld. Berechnungsgrundlage bildet dabei ein fiktives Gehalt einer gleichaltrigen Person, die einen vergleichbaren Beruf ausübt.
Der Antrag für eine Weiterbildungsförderung durch die Deutsche Rentenversicherung muss bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden. Dort erhalten Sie auch die entsprechenden Antragsformulare sowie Unterstützung bei der Antragstellung. Den Antrag können Sie auch online stellen. Nähere Informationen finden Sie hier.
Förderung durch Landesprogramme
Zusätzlich zu den bundesweiten Förderprogrammen haben Sie die Möglichkeit, sich die Online Marketing Weiterbildung über Förderprogramme Ihres Bundeslandes fördern zu lassen. Diese finden Sie, zusammen mit den Förderprogrammen des Bundes und der EU, gebündelt in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Sie haben Fragen?
Sie haben Fragen zu den Fördermöglichkeiten unserer IHK-zertifizierten Online Marketing Weiterbildung oder wünschen nähere Informationen zu den Kursinhalten und dem Kursablauf? Wir sind gern für Sie da und beantworten Ihre Fragen. Schreiben Sie uns gern eine Nachricht. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.