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Online Marketing Weiterbildung fördern lassen – Bildungsgutschein & mehr

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Ihre Online Marketing Weiterbildung – bis zu 100 % staatlich gefördert

Die digitale Transformation verändert Arbeitsmärkte und Geschäftsmodelle in rasantem Tempo. Wer im Online Marketing erfolgreich sein möchte, braucht aktuelle Kenntnisse – von SEO und Paid Advertising über Content-Strategien bis hin zu KI im Marketing. Eine Investition in die eigene Weiterbildung lohnt sich nicht nur persönlich, sondern stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.

Damit die Finanzierung keine Hürde darstellt, fördert der Staat berufliche Weiterbildungen im Digital Marketing mit attraktiven Programmen. Je nach persönlicher Situation – ob arbeitssuchend, berufstätig oder selbstständig – können zwischen 50 % und 100 % der Kurskosten übernommen werden.

Warum staatliche Förderungen nutzen?

  • Bis zu 100 % der Kurskosten werden übernommen: Wer einen Bildungsgutschein erhält, zahlt nichts aus eigener Tasche – Lehrgangsgebühren, Prüfungskosten und in vielen Fällen auch Kinderbetreuung werden vollständig erstattet.
  • Für fast jeden zugänglich: Ob arbeitssuchend, berufstätig, selbstständig oder Arbeitgeber – es gibt Förderprogramme für nahezu jede Lebenssituation.
  • Kein Aufschub notwendig: Die Förderung ermöglicht den Einstieg sofort, ohne auf das nächste Gehalt oder eine Gehaltserhöhung warten zu müssen.
  • Anerkannter Abschluss inklusive: Der IHK-Zertifikatskurs ist AZAV-zertifiziert – das ist die Voraussetzung für die staatliche Förderung und gleichzeitig ein Qualitätsnachweis gegenüber Arbeitgebern.

Praxis-Tipp: Förderungen richtig beantragen

  1. Vor Kursbeginn handeln – Förderanträge müssen in der Regel gestellt und bewilligt sein, bevor die Weiterbildung beginnt. Wer zu spät anfängt, verliert den Anspruch.
  2. Passende Förderung prüfen – Programme unterscheiden sich je nach Beschäftigungsstatus, Bundesland und Unternehmensgröße. Was für einen Arbeitssuchenden gilt, gilt nicht automatisch für einen Berufstätigen.
  3. Kontaktieren Sie uns – Wir schicken Ihnen den Maßnahmebogen und alle Unterlagen, die Ihr Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit benötigt. Jetzt Beratung anfragen

Fördermöglichkeiten nach Ihrer Situation

Für Arbeitssuchende
Über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter können Arbeitssuchende einen Bildungsgutschein beantragen, der die gesamten Kurskosten übernimmt – in vielen Fällen inklusive Fahrtkosten und Kinderbetreuung. Voraussetzung ist ein persönliches Beratungsgespräch und die AZAV-Zertifizierung des Kurses, die bei uns vorliegt.

Für Berufstätige
Wer bereits angestellt ist, kann über das Qualifizierungschancengesetz oder länderspezifische Programme wie den Bildungsscheck oder die Bildungsprämie gefördert werden. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Bundesland und der Unternehmensgröße ab – eine Förderung von 50 % und mehr ist dabei keine Seltenheit.

Für Arbeitgeber und Selbstständige
Unternehmen können über das Qualifizierungschancengesetz Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten ihrer Mitarbeiter erhalten – je nach Betriebsgröße bis zu 100 %. Selbstständige und Freiberufler können Kurskosten zudem als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen.



FAQ: Förderung & Finanzierung Ihrer Weiterbildung

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Den Bildungsgutschein erhalten Sie nach einem Beratungsgespräch bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessert. Wir stellen Ihnen gerne die nötigen Unterlagen für dieses Gespräch vorab bereit.

Ja, bei einer Förderung durch einen Bildungsgutschein übernimmt der Staat die gesamten Lehrgangsgebühren. In vielen Fällen werden zusätzlich auch Fahrtkosten oder Kinderbetreuungskosten während der Kurszeit erstattet. Für Sie bleibt die Teilnahme damit komplett kostenfrei.

Ja, unsere Weiterbildung ist nach der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert. Dies ist das notwendige Qualitätssiegel, damit staatliche Stellen wie das Jobcenter die Kosten übernehmen dürfen.

Absolut. Über das Qualifizierungschancengesetz können Arbeitgeber Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten ihrer Mitarbeiter erhalten. Das Ziel ist es, die Belegschaft fit für die digitale Transformation zu machen. Sprechen Sie am besten Ihre Personalabteilung auf diese Möglichkeit an.

Neben regionalen Förderprogrammen der Bundesländer (wie dem Weiterbildungsscheck) können Selbstständige die Kursgebühren als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Dies reduziert die Steuerlast am Jahresende erheblich.

Sollte ein Bildungsgutschein abgelehnt werden, bieten wir für Selbstzahler attraktive Ratenzahlungsmodelle an. So müssen Sie die Summe nicht auf einmal aufbringen und können Ihre Karriere dennoch sofort starten.

Ja. Wenn Sie die Kosten selbst tragen, können Sie diese in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten (bei Angestellten) oder Betriebsausgaben (bei Selbstständigen) angeben. Das Finanzamt erstattet Ihnen so einen Teil der Investition zurück.

Ein Bildungsgutschein hat in der Regel eine Gültigkeit von zwei bis drei Monaten. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie den Kurs bei uns begonnen haben. Achten Sie daher auf das Ablaufdatum auf Ihrem Gutschein.

Nein. Da es sich um einen Online-Kurs handelt, ist es völlig egal, wo in Deutschland Sie wohnen. Ihr lokales Jobcenter oder Ihre Agentur für Arbeit vor Ort stellt den Gutschein aus, und Sie können bequem von zu Hause aus teilnehmen.

Ja, wir lassen Sie nicht allein. Wir schicken Ihnen einen „Maßnahmebogen“ und alle weiteren Infos, die Ihr Sachbearbeiter benötigt. Zudem beraten wir Sie gerne telefonisch dazu, wie Sie die Notwendigkeit der Weiterbildung im Gespräch am besten begründen.

Sie wünschen eine Beratung?

Bei Fragen zu den Fördermöglichkeiten, Kursinhalten oder zum Kursablauf sind wir gern für Sie da. Schreiben Sie uns dazu gern eine Nachricht. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.

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