Fördermöglichkeiten nach Ihrer Situation
Für Arbeitssuchende
Über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter können Arbeitssuchende einen Bildungsgutschein beantragen, der die gesamten Kurskosten übernimmt – in vielen Fällen inklusive Fahrtkosten und Kinderbetreuung. Voraussetzung ist ein persönliches Beratungsgespräch und die AZAV-Zertifizierung des Kurses, die bei uns vorliegt.
Für Berufstätige
Wer bereits angestellt ist, kann über das Qualifizierungschancengesetz oder länderspezifische Programme wie den Bildungsscheck oder die Bildungsprämie gefördert werden. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Bundesland und der Unternehmensgröße ab – eine Förderung von 50 % und mehr ist dabei keine Seltenheit.
Für Arbeitgeber und Selbstständige
Unternehmen können über das Qualifizierungschancengesetz Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten ihrer Mitarbeiter erhalten – je nach Betriebsgröße bis zu 100 %. Selbstständige und Freiberufler können Kurskosten zudem als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen.