Onlinemarketing Förderung für Arbeitgeber und Unternehmer

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Ob steigender Wettbewerb, anhaltender Fachkräftemangel oder fortschreitende Digitalisierung: Es gibt aktuell zahlreiche Herausforderungen, denen sich Unternehmenaller Branchen stellen müssen. Um diese zu meistern und damit die Sicherung und Weiterentwicklung Ihres Unternehmens zu gewährleisten, sind regelmäßige berufliche Weiterbildungen unerlässlich. Besonders die Investition in qualifiziertes Personal zahlt sich für Sie durch eine höhere Produktivität, Innovation und Bindung Ihrer Mitarbeiter aus und wird vom Staat gezielt gefördert.

Für die Teilnahme an unserer berufsbegleitenden Online Marketing Weiterbildung stehen Ihnen als Arbeitgeber/-in und Unternehmer/-in u.a. folgende Fördermöglichkeiten zur Verfügung:

Qualifizierungschancengesetz

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Mit dem Qualifizierungschancengesetz werden die Kosten für Erweiterungsqualifizierungen, die Ihre Mitarbeiter für den Umgang mit Herausforderungen im digitalen Wandel fit machen, mit bis zu 100 Prozent gefördert. Zudem werden Weiterbildungen in Berufszweigen gefördert, die einen hohe Fachkräftemangel verzeichnen.

Als Arbeitgeber/-in profitieren Sie vom Qualifizierungschancengesetz, je nach Unternehmensgröße, gleich mehrfach. Durch die finanzielle Förderung der Weiterbildungs- und Lohnkosten werden Sie finanziell entlastet, während Ihre Mitarbeiter durch gezielte Weiterbildungen optimal auf aktuelle und kommende Herausforderungen vorbereitet werden. Damit sichern Sie sich einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil und gleichzeitig qualifizierte Fachkräfte.

Wer und was wird gefördert? 

Förderfähig sind Beschäftigte, die eine zukunftsorientierte Weiterbildung wie beispielsweise unseren Online Marketing Kurs in Abstimmung mit Ihnen als Arbeitgeber/-in absolvieren möchten, um ihre Fachkenntnisse und Kompetenzen zu erweitern bzw. zu erneuern.

Hinweis: Die ursprüngliche Ausbildung oder letzte vergleichbare Weiterbildung muss mindestens vier Jahre zurückliegen (außer bei Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeiter sowie bei älteren und schwerbehinderten Mitarbeitern).

Förderfähig sind die Kosten für berufsbegleitende Weiterbildungen, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sowie die Lohnkosten Ihrer Beschäftigtenwährend der Weiterbildung.

Wie hoch ist die Förderung?

Je nach Betriebsgröße übernimmt der Staat zwischen 15 Prozent und 100 Prozent der Weiterbildungskosten für Ihre Mitarbeiter. Zusätzlich können Sie einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten für ältere und schwerbehinderte Mitarbeiter in Höhe von bis zu 100 Prozent betragen. Auch die Lohnkosten werden für Ihre Mitarbeiter während der Weiterbildung, je nach Betriebsgröße, mit 25 Prozent bis 75 Prozent gefördert.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Der Antrag auf Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz muss bei Ihrer zuständigenAgentur für Arbeit eingereicht werden. Nähere Informationen zum Förderprogramm sowie zur konkreten Förderhöhe Ihres Unternehmens erhalten Sie über den Arbeitgeber Service Ihrer zuständige Agentur für Arbeit oder bundesweit über 0800 4555520.

Weiterbildungsförderung während der Kurzarbeit

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Mit einer Weiterbildungsförderung der Agentur für Arbeit können Sie Leerlaufzeiten im Unternehmen sowie personelle Überkapazitäten durch eine Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter überbrücken, um Ihr Personal für neue Herausforderungen zu wappnen und sich dadurch einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Wer und was wird gefördert? 

Förderfähig sind Beschäftigte, die sich in Kurzarbeit befinden und gleichzeitig eine zukunftsorientierte Weiterbildung wie zum Beispiel unseren berufsbegleitenden Online Marketing Kurs absolvieren.

Förderfähig sind die Kosten der beruflichen Weiterbildung, die während der Kurzarbeit begonnen wurde. Diese muss eine Mindestdauer von 120 umfassen und von einem zugelassenen Träger durchgeführt werden. Beide Voraussetzungen sind in unserer Online Marketing Weiterbildung erfüllt.

Wie hoch ist die Förderung?

Je nach Betriebsgröße werden zwischen 15 Prozent und 100 Prozent der Lehrgangskosten von der Agentur für Arbeit übernommen.

Zusätzlich werden Ihnen als Arbeitgeber bis zum 31. Juli 2023 die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge für die Beschäftigten erstattet, die sich in Kurzarbeit und gleichzeitig in einer beruflichen Weiterbildung befinden (§ 106a SGB III).

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung zur Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie zur Erstattung der Lehrgangskosten erfolgt über Ihre zuständige Agentur für Arbeit. Nähere Informationen zum Förderprogramm sowie zur Einreichung der Anträge erhalten Sie über den Arbeitgeber Service der Agentur für Arbeit oder bundesweit über 0800 4555520.

Förderung für Rehabilitanden

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Auch wenn Mitarbeiter gesundheitlich beeinträchtigt sind, muss die berufliche Leistungsfähigkeit nicht zwingend eingeschränkt sein. Der Erhalt des Arbeitsplatzes und/oder die Wiedereingliederung am Arbeitsmarkt ist mit entsprechenden Unterstützungsmaßnahmen möglich, von denen Sie als Arbeitgeber/-in durch Ausbildungs- und Eingliederungszuschüsse profitieren. Je nach individuellem Fall und zuständigem Träger sind die Kosten für „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben “ (kurz LTA) zu 100 Prozent förderfähig. Dazu gehören auch Weiterbildungen wie unser Online Marketing Kurs.

Wer wird gefördert? 

  • die Ausbildungs-, Arbeits-, Berufs- oder Erwerbsfähigkeit aufgrund einer Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist
  • besondere Hilfen zur dauerhaften Eingliederung in Ausbildung, Arbeit und Beruf erforderlich sind
  • durch die berufliche Rehabilitation der Erhalt des Arbeitsplatzes bei bestehender teilweiser Erwerbsminderung möglich ist

Was wird gefördert?

Förderfähig sind die Kosten für „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben “ zur beruflichen Rehabilitation. Dazu zählen beispielsweise:

  • Unterstützung bei der Jobsuche und Berufsvorbereitung
  • berufliche Aus- und Weiterbildungen
  • Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen
  • weitere Leistungen in Abstimmung mit dem zuständigen Träger

Die Ausbildungs- und Eingliederungszuschüsse können Sie als Arbeitgeber/-in erhalten, wenn Sie auf den möglichen Reha-Bedarf Ihrer Mitarbeiter bei Ihrem Betriebsarzt, Ihrer Berufsgenossenschaft, dem betrieblichen Eingliederungsmanagement oder über den Arbeitgeber Service der Agentur für Arbeit hinweisen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem individuellen Fall Ihres Mitarbeiters und wird je nachdem von folgendem Träger übernommen und dort beantragt:

Private Versicherungsanstalten (PVN) bei vorhandener Berufsunfähigkeitsversicherung

Förderung durch Landesprogramme

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Zusätzlich zu den bundesweiten Förderprogrammen haben Arbeitgeber und Unternehmer (z. B. Existenzgründer, Solo-Selbständige und Freiberufler) die Möglichkeit, sich die Online Marketing Weiterbildung über individuelle Förderprogramme des zuständigen Bundeslandes fördern zu lassen. Diese sind, zusammen mit den Förderprogrammen des Bundes und der EU, in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz aufgelistet.

Sie haben Fragen?

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Sie haben Fragen zu den Fördermöglichkeiten unserer IHK-zertifizierten Online Marketing Weiterbildung oder wünschen nähere Informationen zu den Kursinhalten und dem Kursablauf? Wir sind gern für Sie da und beantworten Ihre Fragen. Schreiben Sie uns gern eine Nachricht. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.

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