Wer und was wird gefördert?
Förderfähig sind Beschäftigte, die eine zukunftsorientierte Weiterbildung wie beispielsweise unseren Online Marketing Kurs in Abstimmung mit Ihnen als Arbeitgeber/-in absolvieren möchten, um ihre Fachkenntnisse und Kompetenzen zu erweitern bzw. zu erneuern.
Hinweis: Die ursprüngliche Ausbildung oder letzte vergleichbare Weiterbildung muss mindestens vier Jahre zurückliegen (außer bei Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeiter sowie bei älteren und schwerbehinderten Mitarbeitern).
Förderfähig sind die Kosten für berufsbegleitende Weiterbildungen, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sowie die Lohnkosten Ihrer Beschäftigtenwährend der Weiterbildung.
Wie hoch ist die Förderung?
Je nach Betriebsgröße übernimmt der Staat zwischen 15 Prozent und 100 Prozent der Weiterbildungskosten für Ihre Mitarbeiter. Zusätzlich können Sie einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten für ältere und schwerbehinderte Mitarbeiter in Höhe von bis zu 100 Prozent betragen. Auch die Lohnkosten werden für Ihre Mitarbeiter während der Weiterbildung, je nach Betriebsgröße, mit 25 Prozent bis 75 Prozent gefördert.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Der Antrag auf Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz muss bei Ihrer zuständigenAgentur für Arbeit eingereicht werden. Nähere Informationen zum Förderprogramm sowie zur konkreten Förderhöhe Ihres Unternehmens erhalten Sie über den Arbeitgeber Service Ihrer zuständige Agentur für Arbeit oder bundesweit über 0800 4555520.